Änderungen bei Nachnahme National
(Vorabveröffentlichung - erscheint in philatelie 491 - Mai 2018)
Spätestens zum 13. Januar 2018 musste Deutschland aufgrund eines EU-Gesetzes die Zahlungsdienstrichtlinien anpassen. Ab diesem Zeitpunkt darf kein zusätzliches Entgelt für bargeldloses Zahlen verlangt werden. Die Nachnahme ist dabei ein Grenzfall bezüglich dieser Richtlinie. Vermutlich deshalb wurde sicherheitshalber die Nachnahme National zum 1. März 2018 etwas umstrukturiert. Im folgenden Artikel werden diese Änderungen zusammen mit der Entwicklung der Nachnahme-Sendung seit Einführung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2010 vorgestellt.
Einführung
Die Nachnahme (französisch Remboursement) beschreibt eine Versand- und Zahlungsart, die der Absender über die Post einziehen lässt. Seit 1924 musste die Sendung bei der Auflieferung frankiert werden. In den letzten Jahren setzte sich diese aus der Frankatur für die Karte oder den Brief sowie der Nachnahmegebühr zusammen. Der Betrag selbst setzte sich aus der Forderung des Absenders sowie eines Übermittlungsentgeltes zusammen, den die Post erhob. Dieser wurde bar zusammen mit der geforderten Summe erhoben. Nebenbei bemerkt werden sollte, dass es auch für Paketsendungen die zusätzliche Option Nachnahme gibt. Dieser Service kann hier aber schon seit längerer Zeit nur bei Online-Paketen dazu gebucht werden.
Seit der Einführung der neuen Einschreiblabel zum 1. September 1997 wurde die bisherige Nachnahme zeitweilig zu einer Schaltersendung. Dies blieb so bis zum 31. Dezember 2003. Ab dem 1. Januar 2004 wurde im Rahmen der Einführung der Digitalmarke (siehe philatelie 319 – Januar 2004) die Nachnahme wieder zu einer normalen Briefkastensendung. Dies ist bis zum heutigen Tage so geblieben.
Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung zur Besteuerung von Universaldienstleistungen der Post zum 1. Juli 2010 wurde unter anderem die Nachnahme mehrwertsteuerpflichtig (siehe philatelie 408 – Juni 2011). Es erfolgte eine Aufspaltung in die reine mehrwertsteuerfreie Versendungsform, die weiterhin beispielsweise klassisch mit Briefmarken oder Internetmarke freigemacht werden konnte. Die Nachnahme selbst, jetzt mehrwertsteuerpflichtig, wurde zu einem im Voraus bezahlten Nachnahmelabel in Form eines dreiteiligen Faltblattes. Dieses kostete zwei Euro sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer, also zusammen 2,38 Euro. Zum 1. Januar 2011 wurde das Produkt minimal im Preis erhöht, damit ein glatter Betrag von 2,40 Euro zu bezahlen ist. Im Faltblatt integriert ist für das gleichzeitig auf beleglose Form umgestellte Verfahren eine spezielle Zahlkarte in Form einer Antwortsendung an das Beleglesecenter in Mannheim. Beleglos bedeutet, das der Überweisungsträger nicht mehr zusammen mit der Sendung verschickt wird, sondern separat läuft. Im Paketbereich gab es dieses beleglose Verfahren schon einige Jahre früher.
Erkennbar sind diese Label zusätzlich an einen großem „BL“ für beleglos. Eine weitere indirekte Änderung bei den Nachnahmesets mit integrierten Label, betrifft die Umstellung der Überweisung auf das IBAN-Verfahren. Die EU hatte beschlossen, dass die europaweit einheitliche Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) ab Februar 2014 eingeführt werden muss. Mithilfe der 22-stelligen Kontonummer sollten die nationalen Überweisungen und Lastschriften im europäischen Zahlungsraum (SEPA – Single Euro Payments Area) vereinheitlicht werden.
Diese besteht aus der Länderkennung (bei Deutschland DE), einer folgenden zweistelligen Prüfziffer, der alten Bankleitzahl und anschließend der alten Kontonummer. Dazu mussten nun schrittweise auch die entsprechenden Nachnahmesets auf diese Vorgaben (IBAN) angepasst werden. Für Verbraucher gab es eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016. Dies betraf auch die im Frühjahr 2011 eingeführte Nachnahme-Ganzsache, bei der die Angaben bei dem Zahlkartenvordruck noch eine Bankleitzahl und Kontonummer vorgaben.
Diese musste im Rahmen der IBAN-Umstellung zurück gezogen werden, sie wurde aber nie für ungültig erklärt und es gab auch keine Option, diese umzutauschen. Bezüglich der Nachnahme-Ganzsache sind sogar einige wenige Exemplare bekannt, die eine IBAN-fähige anhängende Zahlkarte hatten. Wann diese in welchen Verkaufsverpackungen und über welche Vertriebskanäle herausgegeben wurde, ist bisher nicht bekannt.
Nun gibt es ja bei der Nachnahme zwei Optionen bei der Einlösung, im ersten Fall zahlt der Empfänger bar an der Haustür, im zweiten Fall geht die Sendung mangels Bargeld oder wegen Abwesenheit an ein Postamt. Dort kann der Kunde bar oder aber bargeldlos zahlen. In diesem Teilfall würde das „Sucharging“-Verbot greifen, das ab dem 13. Januar 2018 europaweit nationales Recht sein muss. Es besagt, das kein zusätzliches Entgelt für eine Zahlung (Geldüberweisung) erlaubt ist. Da im Vorhinein bei einer Nachnahme nicht absehbar ist, ob der Empfänger bar oder mittels Überweisung bargeldlos bezahlt, wurde zum 1. März 2018 das bisherige Einziehungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro in den Grundpreis der Nachnahme von bisher 2,40 Euro (inklusive MWST) integriert. Daher kostet das Nachnahmeset nun ab dem 1. März 2018 4,40 Euro.Im Paketbereich erhöhte sich das zusätzliche Nachnahmeentgelt zum 1. März 2018 von 3,60 Euro auf nun 5,60 Euro.
Die Nachnahmesendung Brief kann übrigens auch über die Sendungsverfolgung beobachtet werden. Da es sich hier aber bisher nur um einen aktuellen Sendungsstatus handelt, der tatsächlich angezeigt wird, findet man zum Schluss nur die Aussage „Die Sendung wurde zugestellt und der Nachnahmebetrag wurde an den Absender überwiesen“.
Die Abschaffung des Übermittlungsentgeltes
Angekündigt wurde die Änderung als Preis- und Textänderung Nachnahme National durch einen Ergänzungsflyer für die zum 1. Januar 2018 neu aufgelegte Broschüre „Leistungen und Preise“ mit Stand 1. März 2018. allerdings nur für den Briefbereich, nicht für den Paketbereich. Dies liegt wohl daran, das es sich beim Kauf von Online-Päckchen und Paketen um andere Preise und Optionen handelt, als am Schalter einer Filiale.
Der Preis für die „Nachnahmemarke“ beträgt nun 4,40 Euro. Falls die Nachnahme nicht angenommen wird, sind nun die zwei Euro Übermittlungsentgelt verloren. Das der Hintergrund dieser Änderung auf einer Umsetzung einer Zahlungsdienstrichtlinie der EU basieren könnte, hat der Autor eher durch Zufall beim Recherchieren im Internet festgestellt. Für die Schalter gab es teilweise ergänzend weitere Informationen. Hier wurde das Ganze unter der Aussage, das der Nachnahme Brief national einfacher werden würde, vorgestellt.
Gleichzeitig gab es die Info, das die bisherigen Nachnahmemarken, nur bis zum 28. Februar 2018 verkauft werden können. Weiter wurden alle Schalter vorher mit einer Erstausstattung des neuen Nachnahmesets beliefert, das ab dem 1. März verkauft werden konnte. Ergänzend wurde den Schaltern und auf der Internetseite der Deutschen Post mitgeteilt, das bereits gekaufte Nachnahme-Sets Brief aufgebraucht werden können. Der fehlende Betrag in Höhe von zwei Euro soll vom Absender in Briefmarken auf der Sendung verklebt werden.
Da die Nachnahme aber keine Schaltersendung ist und eine Kontrolle des Entgelts vermutlich nicht stattfindet, setzt man hier wohl eher auf den ehrlichen Kunden. Natürlich dürften auch bei den meisten Kunden keine großen Vorräte bisheriger Nachnahmemarken vorhanden sein. Trotzdem gibt es hier nun für den Postgeschichtler übergangsweise verschiedene neue Portostufen (2,45 Euro für eine Postkarte, 2,70 Euro für einen Standardbrief, 2,85 Euro für einen Kompaktbrief, 3,45 Euro für einen Großbrief und 4,60 Euro für einen Maxibrief) bei der Nutzung eines alten Nachnahmelabels mit dem Nummernkreis „NT“. Dazu muss man natürlich wissen, wie man überhaupt diese Nachnahmemarken alt und neu unterscheiden kann.
Beim Kauf des Nachnahmesets ist dies noch leicht an verschiedenen Stellen erkennbar. Wenn das Label aber auf der Sendung klebt, kann man dies nur noch am sogenannten „Nummernkreis“ erkennen. Bei der Umstellung der Nachnahme auf eine Sendung mit Linearcode im Jahr 1997 wurde der Nachnahme als Erkennungsmerkmal der Nummernkreis „Nx“ zugeteilt. Das „N“ steht für Nachnahme, sowie beim Einschreiben das „R“ für Recomande steht, das x kann nun ein beliebiger weiterer Buchstabe sein.
Der Nummernkreis der ersten Nachnahmen, die noch komplett mit Briefmarken frankiert werden konnten war „NN“. Es folgte eine Umstellung auf „NT“ seit Einführung der beleglosen Nachnahme im Juli 2010. Der neue Nummernkreis lautet nun seit dem 1. März 2018 „NU“, bei all diesen Briefsendungen wurde das Einziehungsentgelt schon beim Kauf im voraus entrichtet.
Zur Dokumentation hat der Autor nun sowohl am 28. Februar als auch am 1. März eine Nachnahmemarke (Label) gekauft. Während am letzten Tag das Produkt noch als „Nachnahme Verkaufsprodukt“ auf der Quittung bezeichnet wurde, lautet die Angabe am 1. März auf „Nachnahme Marke“. Gleichzeitig zahlt man nun statt 38 Cent 70 Cent Mehrwertsteuer.
Beim dreiteiligen Faltblatt Nachnahme wurde gleichzeitig am Design und an der einen oder anderen Textstelle das eine oder andere geändert.
Zur weiteren Dokumentation hat der Autor noch einige Nachnahme-Ganzsachen verwenden wollen, die im Frühjahr 2011 erschienen waren. Diese sind zwar noch gültig, die anhängende Postsache-Überweisung entsprach aber nicht mehr den Vorgaben für den IBAN-Standard. Am Schalter konnte man diese Frage auch nicht beantworten, wie dieses Problem zu lösen ist. Der Autor entschied sich daher bei Verwendungszweck die IBAN anzugeben, in der Hoffnung das alles funktioniert und das einzuziehende Entgelt auch ankommt, glücklicherweise war dies auch erfolgreich. Andernfalls hätte man diese noch gültigen Nachnahme-Ganzsachen oder alte nicht IBAN-fähige Faltblätter umtauschen müssen, aber wo und wie ist auch nicht bekannt.
Formal hätte die Post nun bei den Nachnahmesendungen vom 28. Februar noch zwei Euro Einziehungsentgelt abziehen müssen. Dies wurde aber scheinbar bei der Softwareumstellung der Handscanner der Briefträger ignoriert und ab dem Stichtag 1. März wurde die eingezogenen Summe komplett an den Absender weiter geleitet. Für die Bezahlung der Summe erhält der Empfänger eine Quittung, diese wird über einen mitgeführten kleinen Drucker ausgedruckt und auf ein postkartengroßes Benachrichtigungsformular aufgeklebt.
Bei der am 1. März aufgegebenen Nachnahme-Ganzsache wurde zusätzlich noch das fehlende Übermittlungsentgelt in Höhe von zwei Euro mit Briefmarken verklebt. Dabei wurde gleichzeitig der Ersttag des Verkaufs von Briefmarken über EAN-Code dokumentiert.
Der EAN-Code wurde ja bei der Deutschen Post erstmals mit Herausgabe der Jugendemarken 2014 am 7. August 2014 eingeführt. Ab Januar 2017 wurden nun schrittweise alle anderen naßklebenden Briefmarken und Rollen schrittweise auf EAN-Code umgestellt (siehe philatelie 479 – Mai 2017). Diese Umstellung ist nun zum 1. März 2018 abgeschlossen und die Postschalter hatten diesbezüglich im Januar und Februar 2018 verschiedene Infos erhalten, noch fehlende Rollenmarkenbestände mit EAN-Code zu bestellen, da ab dem 1. März keine Briefmarken mehr verkauft werden können, die keinen EAN-Code besitzen.
Interessant ist dabei nun die neue Quittung, hier ist nun explizit genau gelistet, was der Kunde für Briefmarken aus welchen Gebinde gekauft hat. Der Autor hatte für die Ergänzungsfrankatur in Höhe von zwei Euro zwei „Pwz DS Ro 100 Tränendes H 200 St“ gekauft. Die Abkürzung PWZ muss man nicht erläutern, die Abkürzung „DS“ steht für Dauerserie, die Abkürzung „Ro“ für eine Rollenmarke, gelistet wird weiter das Motiv der Marke (hier Tränendes Herz) und die Angabe „200 St“ besagt, dass die Rollengröße hier 200 Stück beträgt.
Wenn die neue Software richtig funktioniert, dürfte nun auch kein Schalter mehr Briefmarken vor dem Ersttag verkaufen können, da diese noch nicht buchbar sind. Alle Bestände von Briefmarken ohne EAN-Code mussten danach zurück geliefert werden. Da ein Verkauf dieser Altbestände nicht mehr möglich ist, werden diese vermutlich vernichtet werden.
Resümee
Die Nachnahme selbst bietet sich als eigenständiges Sammelgebiet an. Man könnte hier sogar etwas einschränken und sich nur auf Postkarten spezialisieren, es gibt auf alle Fälle vielfältige Möglichkeiten. Bedarfsbelege ab dem 1. März 2018 mit alten Nachnahmelabeln mit dem Nummernkreis NT und einer Zusatzfrankatur in Höhe von zwei Euro in Briefmarken oder frankiert mit Absenderfreistempel dürften nicht gerade alltäglich sein. Es kann aber auch Fälle geben, bei denen die Kunden hier nicht ehrlich sind, und diese zwei Euro nicht zusätzlich zahlen, dies wäre aber aus Sicht des Autors wesentlich weniger interessant. Generell sind Sendungen mit Nachnahme, egal ob mit Briefmarken oder mit Absenderfreistempeln frankiert, selten anzutreffen. Noch seltener dürften Online-Pakete Nachnahme oder Nachnahmesendungen mit DV-Freimachung sein. Der Autor sucht solche Sendungen für Forschungszwecke. Wer sich für die Nachnahmelabel selbst und oder generell Einschreiblabel interessiert, findet auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft R- und V-Zettel www.arge-r-v-zettel.de Ansprechpartner, die sicherlich weiterhelfen können.