Reform der Postzustellungsaufträge
(erschienen im Briefmarkenspiegel September 2002)
> Link zum Artikel aus dem Februar 2017 "Der elektronische Postzustellungsauftrag"
Wohl jeder von uns kennt polizeiliche Strafmandate, die bislang nach einem "eingegangenen Knöllchen" in einem blauen Brief zugestellt werden. Mit der Hinterlegung einer Benachrichtigungskarte gilt die Sendung als zugestellt, auch wenn der Empfänger ortsabwesend ist.
Der Absender gibt der Post damit einen zu beurkundenden Auftrag zwecks Zustellung einer Sendung. Zum 1 Juli 202 tratt ein Zustellreformgesetz (ZustRG) in Kraft. Davon betroffen ist auch die Zivilprozessordnung. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die Dienstleistung zur Auslieferung der zuzustellenden Sendung erweitert wurde.
So kann der Bote des Postzustellungsauftrages (PZA) das Schriftstück (das sich im Inneren eines größeren Umschlages befindet) in den Briefkasten des Empfängers einwerfen; somit wird die Sendung zu einer Art Einwurf-Einschreiben, trotz fehlendem R-Labels. Der Empfänger braucht dann "sein" Schriftstück nicht mehr beim zustellenden Postamt abzuholen; zugestellt bleibt die Sendung nach wie vor mit dem Einwurf.
Die neuenen Formulare und Umschläge erhielten die Farbe gelb; auch der zugehörige Benachrichtungsschein wurde neu gestaltet. Übergangsweise können die alten (blauen) Vordrucke bis Dezember 2002 weiter verwendet werden.
Die Freimachung befindet sich auf dem äußeren Umschlag, der an den zuständigen Zustellstützpunkt adressiert ist. Dort wird er geöffnet und der Inhalt kontrolliert und zwecks Zustellung weiter bearbeitet. Beim äußeren Umschlag handelt es sich normalerweise um einen Innendienstbeleg, der jedoch mit seiner Portostufe (mindestens 5,62 Euro / 11,00 DM) für Philatelisten äußerst beliebt ist. Frankiert werden kann per Freistempel oder durch Briefmarken; auf Antrag ist sogar eine DV-Freimachung möglich; bekannt sind zwei Versender in Koblenz und Kassel.
Außerdem gibt es Postsachenumschläge für Postzustellungsurkunden, die für Nachsendungen benutzt werden.
Nachträgliche Ergänzung: Aus Platzgründen war der damalige Artikel ohne Abbildungen. Dies ist hier auf dieser Webseite glücklicherweise anders. Daher wird dieser Artikel mit entsprechenden Bildern und weiteren Informationen rund um die Postzustellungsurkunde ergänzt werden.
Zuerst erfolgt die Abbildung der damaligen Pressemitteilung. Anschließend wird die komplette Broschüre "Postzustellungsauftrag - Handling" gezeigt. Diese Broschüre erklärt das Verfahren, zeigt die entsprechenden Formulare sowie den äußeren Umschlag und den inneren Umschlag und wer was ausfüllen muß.
In einem späteren Schritt soll hier auch noch die Entwicklung der Portostufen bis zur Einführung der Mehrwertsteuer auf diese Sendungen und der damit verbundenen Änderungen folgen. Diese Änderungen bezüglich PZA + MWST erfolgt demnächst in einen separaten Artikel. Diese Änderung trat zum 1. September 2016 in Kraft.
Es folgt die Postproschüre "Postzustellungsauftrag - Handling" mit Stand 1.7.2002: