Der elektronische Postzustellungsauftrag
(Vorabveröffentlichung - erscheint in philatelie 476 - Februar 2017)
In der philatelie 473 (November 2016) wurde beim Artikel über die Einführung der Umsatzsteuer bei Postzustellungsaufträgen zum 1. September 2016 am Rande auch der „elektronische Postzustellungsauftrag“ (ePZA) erwähnt. Dieser wurde für Kunden, die mehr als 10 000 Aufträge im Jahr einliefern, zum 1. Mai 2005 eingeführt. Gleichzeitig mit der Einführung gab es für diese Kundengruppe spezielle Rabattstaffeln, die bis zum heutigen Tage in erweiterter Form auch für normale Postzustellungsaufträge existieren. Im folgenden Artikel sollen diese besonderen Portostufen und die bisher bekannt gewordenen Frankaturmöglichkeiten vorgestellt werden.
Einführung
Zum 1. Juli 2002 erfolgte bei den Postzustellungsaufträgen unter anderem die Umstellung von blauen Formularen und Umschlägen auf die gelbe Farbe (siehe auch Artikel "Reform der Postzustellungsaufträge - BMS September 2002). Die damals gültige Portostufe 5,62 Euro (exakte Umrechnung von 11 DM, eingeführt zum 1. September 1993), wurde zum 1. Januar 2003 auf 5,60 Euro abgerundet. Mit der Einführung des neuen „elektronischen Postzustellungsauftrages“ zum 1. Mai 2005 wurden gleichzeitig auch erste Mengenstaffeln für die Versendungsform für Großkunden eingeführt. Sie betrugen bei Auflieferung von mehr als 10.000 Postzustellunsaufträgen im Jahr nur 5,10 Euro und bei mehr als 30.000 Sendungen je Kalenderjahr nur 5,07 Euro.
Mit der Preissenkung des Postzustellungsauftrages zum 1. Januar 2007 wurden die Mengenstaffeln erstmals erweitert. Es gibt nun die Option mehr als 5.000, mehr als 10.000 oder mehr als 72.000 Sendungen auszuwählen. Die entsprechenden Entgelte betragen seit dieser Zeit 3,09; 2,63 oder nur 2,51 Euro.
Die Entwicklung führte bei den Kunden dazu, daß sich eine Art Konsolidierung (Bündelung) der Einlieferungen entwickelte. Immer mehr vorher unabhängige Einlieferer - wie verschiedene Gerichte - schlossen sich regional zusammen, um höhere Rabatte zu erhalten (beispielsweise alle Finanzämter Unterfrankens treten nun als ein Einlieferer auf). Leider sind die Rabattstufen nicht im normalen Entgeltheft gelistet, vermutlich gab es hier aber spezielle Broschüren für diese Kundengruppen. Wer solche Unterlagen hat, möge sie bitte dem Autor in Kopie oder als Original für die Forschung zur Verfügung stellen. Dies auch speziell wegen der nächsten Änderung, die nach derzeitiger Datenlage scheinbar schrittweise vielleicht auch anfangs nur als Pilot eingeführt wurde. Es geht dabei um die Entgeltstufe zu 2,19 Euro, die vermutlich ab Juni oder Juli 2007 für erste Pilotkunden für klassische Postzustellungsaufträge mit einer Mindestmenge je Jahr von mehr als 72.000 Sendungen eingeführt wurde. Erster Kunde soll hier Hamburg gewesen sein. Eine Nachweis über die Einführung ist über entsprechende Frühdatenbelege aus dieser Zeit möglich, wer kann hier weiterhelfen?. Zum 1. Januar 2008 wurde für die Kunden, die nur auf mindestens 10.000 Sendungen im Jahr kommen, das System um die Entgeltstufe zu 2,32 Euro erweitert.
Vom normalen Postzustellungsauftrag (PZA) unterscheidet sich der elektronische Postzustellungsauftrag in der Behandlung der Postzustellungsurkunde (PZU). Diese wird nach der Zustellung in einem braunen Postsacheumschlag an ein Scanzentrum der Post geschickt (Hamburg, Karlsruhe, Nürnberg) welches die Daten ausliest, automatisiert prüft und dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung stellt. Der Absender spart hierdurch viel eigenen Handlingsaufwand ein und ist daher bereit für diese Dienstleistung etwas mehr zu zahlen, als für den normalen Mengenversand von Postzustellungsaufträgen und der eigenen Datenaufbereitung nach Rücksendung der Postzustellungsurkunde.
Die Urkunden eines Tages werden gesammelt in einem Großbrief für Archivzwecke zurück gesandt. Damit dies alles gut funktioniert, haben alle heutigen Postzustellungsurkunden (egal ob PZA oder ePZA) rechts oben einen Strichcode, vergleichbar mit einem Einschreibenstrichcode. Statt eines R befindet sich hier aber vor dem Strichcode ein großes „Z“. über den Strichcode befindet sich in Klarschrift auch noch die entsprechende Nummer, beispielsweise XK 31 843 181 2DE. Die letzte Zahl vor dem DE ist die Prüfziffer, DE steht für Deutschland.
Dieser Strichcode erleichtert nicht nur beim Scannen und Zuordnen der Datensätze die Arbeit, schon in der Zustellung beim Erfassen wird dieser Strichcode gescannt, er dient also auch der Postautomatisierung. Aus postgeschichtlicher Sicht besonders interessant ist nun, wie kann ich diese Rabattstufen frankieren und erkennen.
Die Frankaturmöglichkeiten
Betrachten wir zuerst die möglichen Frankierarten für die Postzustellungsaufträge. Frankiert werden dürfen diese mit Briefmarken (auch Marken Individuell oder Internetmarken oder Digitalmarken), Absenderfreistempeln / Frankit, vereinzelt mit DV-Freimachung und mit dem Frankierservice der Deutschen Post. Beginnen werden wir nun mit den einfachen Optionen und zum Schluß kommen die Spezialitäten.
Der Frankierservicevermerk enthält bis auf eine Ausnahme keine konkreten Entgeltangaben, es kann sowohl eine vollbezahlte Sendung als auch eine sein, bei der der Mengenrabatt zum Tragen kommt. Dies wäre nur anhand der jeweiligen Einlieferungsliste und des passenden Absenders nachweisbar. Bei der Ausnahme handelt es sich um die Frankierung mit einer umgerüsteten Neopost-Frankiermaschine IJ 85 mit der Anfangskennung 1D05. Diese Maschinen drucken rechts im Klarschriftteil in der letzten Zeile die Versendungsform aus. In der Regel findet man dabei die Angabe „PZA“, sehr selten aber auch die Angabe „ePZA“, die eindeutig auf einen Mengenrabatt hinweist.
Bei der DV-Freimachung ist die Wahrscheinlichkeit groß, das es sich heute nur noch um einen der Rabattpreise handelt. Das postgeschichtliche Problem ist aber, daß die DV-Freimachung nur indirekt auf dem äußeren Umschlag vermerkt wird. Die tatsächlichen Freimachungsvermerke befinden sich entweder auf der Postzustellungsurkunde selbst unterhalb des Strichcodes oder auf dem Schreiben im Fensterbereich des inneren Umschlags. Da die Postzustellungsurkunde wieder beim Auftraggeber landet, wird diese faktisch nie in Sammlerhände gelangen können. Einzig die Teilvariante, das sich die DV-Freimachung im Fensterbereich des inneren Umschlags befindet, kann in Sammlerhände gelangen.
Am einfachsten zu finden sind die ermäßigten Portostufen auf den äußeren Umschlägen, die mittels Absenderfreistempel (AFS) oder Frankit freigemacht wurden. Zum einen ist hier die entsprechende Portostufe im Freimachungsvermerk direkt zu sehen und bei Frankit sogar noch im Klarschriftteil rechts unten lesbar (PZA oder ePZA). Vereinzelt gibt es bei einer Frankitfreimachung aber auch hier nicht alltägliche Angaben wie „Nachbelastung Brief“ oder „Listenaufzahlung Infopost Kilotarif“ beispielsweise für die Portostufe 3,09 Euro. Scheinbar kannte man sich mit der Bedienung der eigenen Frankitmaschine nicht aus, wie diese Portostufe richtig einzustellen ist.
Bei der Auswertung der eigenen Bestände war die Überraschung groß, das die Portostufe zu 5,10 Euro mit Absenderfreistempel extrem selten war. Vermutlich hatte die Masse der damaligen Kunden jährlich mehr als 30.000 Sendungen eingeliefert.
Eine Frankitfreimachung mit der Portostufe 5,07 Euro oder 5,10 Euro konnte bisher nicht belegt werden. Theoretisch war diese Option möglich, falls die entsprechenden Kunden ihre bisherige Maschine auf das erst im Mai 2004 eingeführte Frankitverfahren umgestellt hatten (siehe philatelie 324 – Juni 2004). Wer kann solche Belege vorlegen?. Sehr selten sind Doppel- oder Mehrfachfrankaturen der Mengenrabattstufen mit Frankit- oder Absenderfreistempeln, egal welche Portostufe.
Eine Besonderheit, zwar nicht bezüglich der Portostufe, aber bezüglich der Freimachung ist die Briefstation der ersten Generation in Köln. Diese besaß für die maschinelle Einlieferung eine speziell umgerüstete Frankit Postalia Maschine (Modell Ultimail 120 mit der Anfangskennung 3D03) zur Frankierung. Zwar stand im entsprechenden Prospekt nicht, das man Postzustellungsaufträge einliefern konnte, es war aber möglich. Hier gibt es einige wenige handverlesene Exemplare mit entsprechender Frankatur zu 5,60 Euro. Eine Rabatteinlieferung war allerdings nicht möglich.
Zum 1. Januar 2007 wurde im Zusammenhang mit den entsprechenden Entgeltänderungen auch die Briefstation umprogrammiert. Nun war eine Einlieferung eines Postzustellungsauftrages mit 3,45 Euro möglich. Dies kann aber bisher nur mit einen Sammlerbeleg, der diese Preisstufe auf einen weißen Umschlag dokumentiert, belegt werden.
Die besonderen Spezialitäten der Freimachungmöglichkeiten der Rabattstufen für Postzustellungsaufträge findet man fast ausschließlich im Bereich „Briefmarkenfreimachung“. Die normalen Portostufen ohne Rabatt sind allerdings davon ausgeschlossen. Sehr selten ist hier nur die Frankierung mit einer Marke Individuell zu 3,45 Euro. Diese Art der Freimachung ist bisher nur von der BKK Saulus AG aus Köln bekannt (eine Betriebskrankenkasse).
Extrem ungewöhnlich und teils handverlesen ist die Freimachung der fünf Rabattstufen 2,19 / 2,32 / 2,51 / 2,63 und 3,09 Euro durch Briefmarken, Automatenmarken oder Digitalmarken. Bisher liegen von den fünf möglichen Sonderstufen bis auf die Portostufe 2,63 Euro vier vor, die mittels Briefmarken freigemacht wurden. Ein Nachweis, das es sich hier um eine portogerechte Frankatur handelt, ist allerdings schwierig zu erbringen. Zum einen muss auf dem äußeren Umschlag ein Absender vorhanden sein, zum anderen wird eine Liste der Post benötigt, welcher Kunde welchen Rabatt erhält. Alternativ haben Nachfragen bei Absendern bestätigt, das diese Rabatt erhalten, wie beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Jobcentern oder Arbeitsagenturen in ganz Deutschland. Diese liefern deutschlandweit im Jahr mehr als 72 000 elektronische Postzustellungsurkunden auf. Aus diesem Grund müssen Sie nur mit 2,51 Euro frankieren.
Belegt werden kann dies beispielsweise mit einem Postzustellungsauftrag vom Jobcenter in Celle, frankiert mit einer portogerechten Einzelfrankatur von 2,51 Euro. Dass Jobcenter in Hassfurt frankiert mit Briefmarken, allerdings nicht mit ATM sondern mit normalen Briefmarken. Daher sind diese Sendungen minimal überfrankiert beispielsweise mit 2,55 Euro oder 2,58 Euro.
Über einen Heimatsammler konnte der Nachweis erbracht werden, dass die Stadt Schweinfurt über 5 0000 Postzustellungsaufträge im Jahr verschickt und daher nur 3,09 Euro zahlen muss. Einmal nachweisbar ist hier die exakte Frankierung in Höhe von 3,09 Euro mit einer Mischfrankatur 2,60 Euro, 0,45 Euro und 2 x 0,02 Euro Marke.
Da man nicht immer die entsprechenden passenden Marken hat oder das es schnell gehen muss, wird leicht überfrankiert beispielsweise mit 3,10 Euro Gesamtfrankatur.
Eine weitere Rabattportostufe zu 2,19 kann mit einer Briefmarkeneinzelfrankatur von 2,20 Euro um einen Cent überfrankiert belegt werden. Leider fehlt hier der passende Absender und die Postdaten, wer hinter dieser Frankierung steckt.
Ein anderes Mal wurde exakt frankiert mit 1,45 Euro; 0,50 Euro und 3 x 0,08 Euro. Diese Portostufe kann auch exakt frankiert mit Digitalmarke in Höhe von 2,19 Euro belegt werden.
Die Portostufe zu 2,32 Euro für mehr als 10.000 Postzustellungsaufträge im Jahr kann sowohl mit Briefmarken als auch mit Digitalmarkenfrankatur belegt werden. Die Briefmarkenfrankatur wurde mit 2 x 85 Cent (Ostsee Boddenlandschaft) und einer 62 Cent Blumenmarke (Pfingstrose) portogerecht umgesetzt. Wer kann weitere Varianten, speziell von der Entgeltstufe 2,63 Euro vorlegen?
Resümee
Wie man diesem Artikel entnehmen kann, gibt es also bei moderner Philatelie und Postgeschichte aus den letzten zehn Jahren noch viele interessante Dinge zu erforschen und man kann ohne großen finanziellen Aufwand eine schöne kleine Sammlung zusammentragen oder sogar ein Einrahmenobjekt aufbauen. Leider dokumentieren die Postunternehmen, egal ob gelbe Post oder Privatpost diese Entwicklungen nicht. Helfen Sie also mit, zum einen die bisher nicht bekannten Lücken der Frankaturvarianten nachzuweisen, mit Frühdatenbelegen den Nachweis der Einführung zu bringen und die fehlenden Prospekte und Postunterlagen aufzutreiben, beispielsweise beim Ortsgericht ihres Wohnortes. Eine weitere Frage die im letzten Artikel (philatelie 473 – November 2016) und auch hier ausgeklammert wurde, wie werden oder wurden eigentlich Postzustellungsaufträge bei der Privatpost frankiert, behandelt und bearbeitet. Auch dieses Thema wäre ohne große Kosten machbar und man könnte hier ein Einrahmenobjekt aufbauen. Es gibt im Bereich der aktuellen Philatelie und Postgeschichte also viele Dinge, die noch erforscht werden können, fangen Sie doch einfach damit an.