Corona: Folgen für den Postversand

 

(erscheint in der Zeitschrift philatelie 515 - Mai 2020 - Vorabveröffentlichung)

 

In kurzer Zeit hat der Corona-Virus nicht nur das normale Leben weltweit verändert beziehungsweise ist noch dabei es weiter zu verändern, auch die Kommunikation per Post ist immer stärker davon betroffen. Dies führt nicht nur wie früher bei der Pest und Cholera zu postalischen Spuren, die anhand von Stempeln oder Löchern in Briefen zur Desinfektion sichtbar waren. Erste Länder haben sogar schon entsprechende Briefmarken und oder Sonderstempel angekündigt. Je nach Land gibt es hier teils sehr unterschiedliche Maßnahmen, um den Virus an der Ausbreitung zu hindern. Diese unterschiedlichen nationalen Maßnahmen führen speziell in unserer heutigen globalisierten Welt mit dem teils weltweiten Onlinehandel im internationalen Postverkehr zu immer mehr Einschränkungen, die eventuell teilweise auch auf entsprechenden Sendungen durch Stempel oder Vermerke sichtbar angebracht werden können. Der folgende Artikel soll einige dieser neuen Spuren vorstellen.

Einschreiben, das 2012 wegen des Bürgerkriegs in Somalia nicht befördert werden konnte und daher mit einem Retourenvermerk vom IPZ 1 zurück geschickt wurde
Einschreiben, das 2012 wegen des Bürgerkriegs in Somalia nicht befördert werden konnte und daher mit einem Retourenvermerk vom IPZ 1 zurück geschickt wurde

 

Einleitung

 

Zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung in Krisensituationen gehören verschiedene Bereiche im sogenannten kritischen Infrastrukturbereich, wie beispielsweise die medizinische Versorgung, das Essen und Trinken aber auch die Postdienstleistungen. Die Sicherstellung von Postdienstleistungen ist im Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG) mit aktuellen Datenstand vom 24. März 2011 geregelt.

 

Die Deutsche Post hat ergänzend zu den allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch den Staat vorgegeben werden, auf ihrer Webseite unter der Überschrift „Aktuelle Hinweise zum Coronavirus – Auswirkungen auf Versand und Zustellung durch Deutsche Post DHL“ spezielle Informationen zum Versand im Inland, aber auch für internationale Sendungen gelistet, die je nach Sachlage regelmäßig aktualisiert werden.

Nachträgliche Anmerkung: der obige Link auf die Postseite wird vermutlich nur solange aktiv sein, bis sich alles normalisiert hat (Stand - 14.04.2020)

 

Beispielsweise war hier noch am 22. März zu lesen, das in 18 aufgeführte Länder kein Postverkehr mehr möglich ist. Am Sonntag den 29. März 2020 war diese Zahl (mit Datenstand 27. März 16 Uhr) schon auf 60 Länder hochgeschnellt. Am folgenden Montag waren es bereits 84 Länder, am Dienstag 103 Länder und am Freitag den 3. April 2020 ist die aktuelle Zahl bei 107 Ländern angelangt. Diese Daten werden vermutlich morgen oder übermorgen schon wieder anders aussehen, da immer mehr Länder weltweit ihre Grenzen schließen und den Luftverkehr und die Verzollung einstellen.

 

Die beste weltweite Übersicht dürfte dabei auf der Webseite „Postcrossing“ zu finden sein, die teilweise sogar mit entsprechenden Links zu weiteren Infos zum jeweiligen Land hinterlegt ist.

Bildschirmkopie eines Teilausschnitts von der Webseite Postcrossing mit der scheinbar weltweit besten aktuellen Übersicht, bei welchen Ländern welche Verbindungen aufgrund des Corona-Virus derzeit nicht möglich sind
Bildschirmkopie eines Teilausschnitts von der Webseite Postcrossing mit der scheinbar weltweit besten aktuellen Übersicht, bei welchen Ländern welche Verbindungen aufgrund des Corona-Virus derzeit nicht möglich sind

Ohne Luftverkehr gibt es aber keine großen Möglichkeiten Post zu befördern. Der Land- und Seeweg, wurde in der letzten Jahren nur noch in sehr geringen Maße genutzt. Allerdings wurde die Post schon lange in viele angrenzende Länder von Deutschland aus Kosten- und Zeitfenstergründen mit dem LKW transportiert, beispielsweise nach Österreich oder Frankreich. Ein Transport mit einem Flugzeug hätte hier aufgrund der logistischen Zeitfenster der jeweiligen Postverwaltungen keine schnellere Laufzeit erbracht. Hier spielt die fehlende Transportkapazität im Luftfrachtbereich keine Rolle. In viele Länder ist dies aber die einzige Option, da das Absendeland (Deutschland) auch von den Vorgaben zum Eingangspostamt des Ziellandes abhängig ist. Eine Lagerung der Post ist auch keine Lösung, da niemand sagen kann, wie lange alles dauert. Dies führt dazu, dass entsprechende Annahmeverbote für bestimmte Länder oder Versendungsarten erlassen werden. Sendungen, die aber über einen Briefkasten trotzdem eingeliefert werden, erhält der Absender zurück. Dazu werden die entsprechenden Sendungen in Frankfurt im Internationalen Postzentrum 1 (IPZ 1) angehalten und von dort zur Außenstelle in Niederaula (Internationales Postzentrum 2 – IPZ 2) weitergeleitet. Was dort mit den Sendungen passiert, ist zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

Nachtrag; Wie in der Zwischenzeit bekannt wurde, wird ein großer Teil in Niederaula mit entsprechenden selbst angefertigten Labeln (siehe auch folgende Abbildung) beklebt. Ein weiterer Teil wird auch im IPZ 1 mit vier verschiedenen Stempeln und einen selbstgestrickten Aufkleber versehen.

Adressausschnitt eine Pressesendung des BDPh nach Mauritius, die in Niederaula (IPZ 2) mit einem selbst gemachten Aufkleber versehen und dann an den Absender zurück geschickt wurde - Foto Herr Küchler BPDh
Adressausschnitt eine Pressesendung des BDPh nach Mauritius, die in Niederaula (IPZ 2) mit einem selbst gemachten Aufkleber versehen und dann an den Absender zurück geschickt wurde - Foto Herr Küchler BPDh

Normalerweise müssten die Sendungen in irgendeiner Form gekennzeichnet werden, das diese derzeit nicht weiter befördert werden können. Dazu gab oder gibt es oft Stempel in Deutsch, gelegentlich auch in Englisch beispielsweise mit dem Text „Zurück zum Absender, Postverkehr mit dem Bestimmungsland ist momentan unterbrochen. Die Wiederaufnahme ist zur Zeit nicht absehbar“.

Einer von vier verschiedenen Retourenstempeln des IPZ 1 (Frankfurt) - ein zweiter sieht fast identisch aus, ist aber nur etwas schäler und nicht ganz so hoch
Einer von vier verschiedenen Retourenstempeln des IPZ 1 (Frankfurt) - ein zweiter sieht fast identisch aus, ist aber nur etwas schäler und nicht ganz so hoch
Retourenstempel des IPZ 1 mit Rahmen, hier die Variante mit Absender
Retourenstempel des IPZ 1 mit Rahmen, hier die Variante mit Absender "Niederlassung Internationale Post 1"
Retourenstempel des IPZ 1 mit Rahmen, hier die Variante mit Absender
Retourenstempel des IPZ 1 mit Rahmen, hier die Variante mit Absender "Niederlassung Intern. Produktion Brief"
Retourenaufkleber des IPZ 1 für Corona - neue Variante
Retourenaufkleber des IPZ 1 für Corona - neue Variante
alter Retourenstempel des IPZ 1 in Englisch, der scheinbar nicht mehr existiert
alter Retourenstempel des IPZ 1 in Englisch, der scheinbar nicht mehr existiert

Es kann aber auch sein, dass diese einfach so zurück geschickt werden.

 

Bei Paketen, die über das IPZ 1 ins Ausland geschickt werden sollen und für die derzeit auch keine Ableitung möglich ist, wurde ein einfacher Aufkleber in Eigenregie hergestellt mit dem Text „Das Paket kann zur Zeit nicht in das Ausland befördert werden. Sendung bitte zurück an den Absender.“.

Paketaufkleber vom IPZ 1 für von dort zurück geschickte Pakete, die wegen Corona nicht weiter befördert werden können
Paketaufkleber vom IPZ 1 für von dort zurück geschickte Pakete, die wegen Corona nicht weiter befördert werden können

Sobald die ersten Briefsendungen zurück gekommen sind, wird man sehen, wie die Deutsche Post mit diesen Sendungen umgeht.

 

Inlandsspuren

 

Um die Postmitarbeiter und auch die Kunden maximal vor einer Infektion zu schützen, hat die Deutsche Post sich entschieden, ab Montag den 16. März 2020 auf die Kundenunterschrift bei Einschreiben, Paketen und Rückscheinen auf dem Handscanner zu verzichten. Dazu wurde extra ein entsprechendes Sonderinfoblatt an alle Zusteller verteilt. In diesem wird zum einen genau erläutert, wie der neue Zustellprozess nun aussieht.

Sonderinfoblatt Zustellung wegen des Corona-Virus, verteilt am Montag den 16. März 2020
Sonderinfoblatt Zustellung wegen des Corona-Virus, verteilt am Montag den 16. März 2020

Zufälligerweise hat der Autor von einem Bekannten, der ein Einschreiben Eigenhändig Rückschein, am Samstag den 14. März 2020 an einem Kleinstpostamt (Filialmarke) aufgegeben hatte, dieses am ersten Tag (16. März 2020) der neuen Regelung erhalten.

Einschreiben Eigenhändig Rückschein, aufgegeben am Samstag den 14. März 2020 an einem Kleinstpostamt mit speziellen Filialmarkenaufkleber
Einschreiben Eigenhändig Rückschein, aufgegeben am Samstag den 14. März 2020 an einem Kleinstpostamt mit speziellen Filialmarkenaufkleber
Die Quittung für den eben gezeigten Einschreiben-Eigenhändig-Rückschein
Die Quittung für den eben gezeigten Einschreiben-Eigenhändig-Rückschein
Der zugehörige Einlieferungsbeleg des Einschreiben Rückschein Eigenhändig vom Samstag 14. März 2020
Der zugehörige Einlieferungsbeleg des Einschreiben Rückschein Eigenhändig vom Samstag 14. März 2020

Der Zusteller hat an der Haustür erklärt, das der Autor nicht unterschreiben müsste und das er nun ein großes „Q“ sowie seinen Namen auf dem Display des Handscanners notiert, damit er dem Autor diesen nicht mehr geben muss und so ein Kontakt vermieten wird.

 

Beim zugehörigen Rückschein war er sich zwar noch etwas unsicher, aber auch hier ist ja eine Unterschrift nötig und es müsste normalerweise mindestens ein Kugelschreiber übergeben werden, damit der Empfänger unterschreiben kann. Er hat also auch hier ein goßes „Q“ und seinen Namen hinterlassen. Somit dokumentiert dieser Rückschein gleichzeitig eine postalische Spur bezüglich des Corona-Virus und das gleichzeitig sogar vom ersten Tag dieser neuen Regelung.

Rückschein mit speziellen Aufkleber von einem Kleinstpostamt mit Datamatrixcode der Einlieferungsnummer und gekennzeichnet mit einem großen „Q“ und der Unterschrift des Zustellers, statt des Empfängers vom ersten Tag der neuen Regelung
Rückschein mit speziellen Aufkleber von einem Kleinstpostamt mit Datamatrixcode der Einlieferungsnummer und gekennzeichnet mit einem großen „Q“ und der Unterschrift des Zustellers, statt des Empfängers vom ersten Tag der neuen Regelung

Wenn man nun aber nur einen normalen Einschreiben erhält, so kann man dies natürlich nur indirekt dokumentieren. Gibt man die Sendungsnummer auf der Webseite der Deutschen Post ein, so kann man dort ein Foto (Bildschirmkopie) dieser Übergabe vom Handscanner erhalten. Was aber die wenigsten wissen, man kann sich diesen Nachweis auch amtlich von der Post bestätigen lassen. Auf Seite 26 vom aktuellen Serviceheft für Leistungen und Preise der Deutschen Post mit Stand 1. Januar 2020 kann man als Absender auch ein „Doppel des Auslieferungsbeleges“ gegen die Bezahlung der Kosten in Höhe von fünf Euro anfordern.

Auszug aus dem aktuellen Entgeltheft der Deutschen Post mit Stand 1. Januar 2020 für die Anfertigung eines „Doppel des Auslieferungsbelegs“ für fünf Euro
Auszug aus dem aktuellen Entgeltheft der Deutschen Post mit Stand 1. Januar 2020 für die Anfertigung eines „Doppel des Auslieferungsbelegs“ für fünf Euro

Dies war beispielsweise auch bei der Alterssichtprüfung möglich. Verschickt wird dieses Doppel normalerweise als Nachnahme im Fensterumschlag als C5-formatige Postsache. Das Deckblatt ist ein entsprechendes Begleitschreiben des Kundenservice der Deutschen Post und als zweite Seite liegt mit entsprechenden Briefkopf der Deutschen Post eine ausgedruckte Bildschirmkopie des Vorgangs anbei. Dies wäre eine weitere eindeutige postalische Spur für die neue Regelung. Der Bekannte hat daher über die Telefonhotline der Deutschen Post auch ein entsprechendes Doppel des Auslieferungsbeleges für fünf Euro angefordert.

 

Die Überraschung war aber groß, als besagtes Doppel per Postsache eintraf. Es steckte in einem normalen Umschlag und die laut Gebührenheft fälligen fünf Euro wurden nicht per Nachnahme eingezogen. Dies hängt vermutlich mit der aktuellen Lage zusammen. Bei einer Nachnahme hätte der Zusteller klingen und Geld kassieren müssen. Um dies zu vermeiden, sollen derzeit keine Nachnahmen an der Haustür eingezogen werden. Statt dessen soll der Kunde benachrichtigt werden und sich an die nächstgelegene Poststelle begeben. Dort sind die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen größer als bei einer möglichen Vereinnahmung der Nachnahmesumme an der Haustür. Vermutlich aus Vereinfachungsgründen wurde nun aber auf diese fällige Gebühr für das Doppel eines Auslieferungsbeleges von der Deutschen Post verzichtet, solange die aktuelle Corona-Lage anhält. Eine Bestätigung für diese Annahme konnte aber bis Redaktionsschluss nicht eingeholt werden.

Die zweite Seite des Schreibens mit der Bildschirmkopie des Handscanners als „Doppel des Auslieferungsbelegs“, wo der Zusteller zuerst das große „Q“ vermerkt hat und anschließend entsprechend der Anweisung selbst unterschrieben hat
Die zweite Seite des Schreibens mit der Bildschirmkopie des Handscanners als „Doppel des Auslieferungsbelegs“, wo der Zusteller zuerst das große „Q“ vermerkt hat und anschließend entsprechend der Anweisung selbst unterschrieben hat

Diese ersten Beispiele für postalische Spuren dürften nur der Anfang für ein neues Sammelgebiet sein. Bei abgesagten Briefmarkenausstellungen wurden auf Veranstalterbelegen erste ergänzende Ausfallvermerke wegen Corona gemeldet. Dieses Verfahren ist von ausgefallenen Erstfügen lange bekannt.

 

Laut dem Internetforum „philaseiten“ gibt es schon erste Länder die auch Sondermarken und oder Stempel zum Thema angekündigt haben. Beispielsweise hat die kroatische Post am 25. März einen Sonderstempel mit dem Bild des Virus verausgabt.

 

Resümee:

 

Sie können also genauso wie zum Thema „Pest“ oder „Cholera“ nun auch ein Einrahmenobjekt Corona-Virus aufbauen. Da aber nicht nur Deutschland sondern viele weitere Länder mehr oder weniger große Einschränkungen beim Postverkehr angeordnet haben, dürfte es auch von diesen Ländern entsprechende ähnliche postalische Spuren geben. Halten Sie also die Augen beim aktuellen Posteingang offen, vielleicht ist ja ein auf den ersten Blick unscheinbarer Beleg zum neuen Sammelgebiet bei ihnen im Briefkasten angekommen.