Die Streifbandzeitung - Rück- und Ausblicke
(Vorabveröffentlichung - erscheint in philatelie 411 - September 2011)
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Zum 1. Juli 2010 wurden die ersten Versendungsformen der Post mehrwertsteuerpflichtig, wie z.B. die Nachnahme. Als Folge, konnte diese nicht mehr mit Briefmarken frankiert werden (siehe philatelie 408, Juni 2011). Nach einem Jahr wurden nun zum 1. Juli weitere Produkte umsatzsteuerpflichtig. Dazu gehört unter andern die Streifbandzeitung. Um die Mehrwertsteuer einziehen zu können, musste daher das Produkt Streifbandzeitung überarbeitet werden und die Frankierung mit Briefmarken ist nun nicht mehr möglich. Als Ersatz gibt es sogenannte Produktmarken Streifbandzeitung, bei denen die Umsatzsteuer schon im Verkaufspreis enthalten ist. Aus diesem Anlass erfolgt daher eine Darstellung der postgeschichtlichen Entwicklung der Streifbandzeitung bis zum aktuellen Stand.
Rückblick
Das Streifband ist eine Versendungsform, die es schon sehr lange im Postalltag gibt. Frankiert wurde oft mit Briefmarken. Es gab aber auch schon sehr früh Streifbandzeitungen als Ganzsachen mit eingedruckter Marke, allerdings nicht bei der Deutschen Bundespost. Im Gebührenheft vom 1. August 1964 taucht erstmals die Versendungsform selbst mit entsprechenden Gebührenangaben auf. Die damaligen Portostufen bis 50 Gramm, 51 bis 100 Gramm, 101 bis 250 Gramm, 251 bis 500 Gramm und 501 bis 1000 Gramm gibt es bis heute.
Es handelt sich dabei um eine reine Inlandsversendungsform. In die DDR und das Ausland wurden Streifbandzeitungen anfangs als Drucksache zur ermäßigten Gebühr oder heute als Presse-Buch-International verschickt.
Letztmalig tauchten die Gebührenangaben für Streifbandzeitungen im Gebührenheft vom 1. April 1989 auf. Seit diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr so einfach, festzustellen, wann welche Entgeltperioden galten. Weiter findet man das Stichwort nicht mehr in den jeweiligen Entgeltheften. Allerdings findet man unter Postzeitungsdienst - beziehungsweise heute unter Presse Dietribution National - allgemeine Hinweise dazu. Laut den Angaben dieser Gebührenhefte konnten diese Versendungsform nur Verleger und Zeitungsvertriebsstellen nutzen.
Einer Produktbroschüre der Deutschen Post Presse Distribution aus dem Oktober 2001 ist zu entnehmen, dass die Streifbandzeitung nur durch Vertragspartner und gewerbliche Versender von Presseerzeugnissen genutzt werden darf. Die neuesten Bestimmungen besagen, dass ein schriftlicher Vertrag existieren muss, das eine Vergabe einer Zeitungskennzahl erfolgt ist (ZKZ) und das die Erfüllung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Presse Distribution National einzuhalten sind.
In diesen AGB wird unter anderem gefordert, dass die Zeitschrift eine Mindestauflage hat, in bestimmter Regelmäßigkeit erscheinen muss und dass ein jährliches Grundentgelt von derzeit über 800 Euro zu entrichten ist. Weiter ist die Streifbandzeitung selbst vor allem nur für den Versand von Einzelexemplaren von Postvertriebsstücken und Pressesendungen gedacht, um Belegexemplare oder Nachsendungen an den Urlaubsort zu versenden. Ob sich dies dann auch für Kleinstverlage lohnt, die oft örtliche Wochenblättchen herstellen und durch eigene Zusteller verteilen und nur gelegentlich das eine oder andere Exemplar überhaupt mit der Post schicken müssen, darf bezweifelt werden.
Eine weitere Voraussetzung der letzten Jahre ist, das die Banderole selbst das Heft vollständig umhüllen soll, der Versand in Rollenform ist nicht erlaubt. Es geht dabei vor allem auch um die mögliche Bearbeitung mit Sortiermaschinen. Aus diesem Grund hatten viele Zeitungsverlage von der klassischen Banderole auf entsprechende Umschläge umgestellt. Ausgestorben ist die Banderole aber bis zum heutigen Tage nicht, auch wenn diese dann nicht maschinenfähig ist und per Hand sortiert werden muss. Im Laufe der Jahre wurde die Frankierung mit Briefmarken immer seltener, die Regel waren vor allem in den letzten Jahren eine Frankierung mittels Absenderfreistempelung oder DV-Freimachung bzw. "Entgelt bezahlt"-Eindrucken.
Alle anderen zugelassenen Frankierungsarten (Stampit, Internetmarke, Plusbrief-Individuell-Freimachung) sind mehr oder weniger selten bis sehr selten.
Streifbandzeitung mit Plusbrief Individuell-Freimachung
Diese Variante der Freimachung von Streifbandzeitungen war nicht weit verbreitet und dürfte daher den wenigsten Sammlern aufgefallen sein. Im Spätherbst 2009 wurde in Zusammenarbeit mit der Pressedistribution und dem Produktmanagement Plusbrief mit dem Pilotkunden Seitenstraßen Verlag aus Berlin für die traditionsreiche Kulturzeitschrift "Das Magazin" erstmals eine Streifbandzeitung mit Plusbrief Individuell-Freimachung entwickelt und in die Praxis umgesetzt. Generell handelt es sich bei dieser Produktvariante immer nur um Umschläge, nicht um Banderolen. Da die Zeitschrift "Das Magazin" vom Gewicht her in der Regel zwischen 101 Gramm und 250 Gramm wog, wurde die dritte Gewichtsstufe für Streifbandzeitungen in Höhe von 95 Cent als Frankatur gewählt.
Das Motiv der Marke selbst zeigt drei ausgewählte Titelseiten des Heftes und darunter das Motto "Lesen macht schön". Unter der Marke steht die Versendungsform Streifbandzeitung sowie durch einen Schrägstrich getrennt die sogenannte ZKZ-Nummer der Post (Zeitungskennzahl). Die Umhüllung ist ein Umschlag im DIN C5-Format mit selbstklebender Verschlusslasche. Die Auflage betrug bis zum jetzigen Ende am 30. Juni 2011 nur 3000 Stück. Genutzt wurde dieser sehr schöne Umschlag für den Belegexemplarversand an Autoren sowie an neue Erstkunden der Zeitschrift. Echt gelaufene Exemplare dürften daher nicht zu häufig sein.
Ein zweiter Kunde, der diese nicht alltägliche Versendungsform und Freimachung genutzt hat, ist zumindest nachweisbar. Es handelt sich dabei um die international tätige Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner, eine Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Diese Gesellschaft vertreibt den "Newsletter national und international". Dazu wurde im März 2010 für die beiden Pressesendungen ein eigener Umschlag mit einer Plusbrief Individuell-Freimachung bestellt.
Der eine Umschlag war für die Gewichtsstufe Streifbandzeitung bis 50 Gramm, daher die Portostufe 55 Cent mit einer Auflage von 34 000 Stück.
Der zweite Umschlag hat dasselbe individuelle Motiv von Rödl & Partner, nur handelt es sich hier um die Wertstufe 80 Cent für eine Streifbandzeitung der 2. Gewichtsstufe von 51 Gramm bis 100 Gramm. Die Auflage dieses Umschlags betrug 16 000 Stück, dazu kommt eine Nachbestellung von 8 000 Stück im Mai 2011. Ob diese Nachbestellung bis zum Letzttag aufgebracht werden konnte, ist nicht bekannt, denn ab dem 1. Juli 2011 durften diese Umschläge genauso wie Briefmarkenfrankaturen nicht mehr zum Versand genutzt werden.
Ende Mai stellte die Deutsche Post AG übrigens die Bestellung von diesen Umschlägen ein. Restbestände können die Kunden umtauschen beziehungsweise sich erstatten lassen. Weitere Firmen, die diese nicht alltägliche Freimachungsform in Verbindung mit der Versendungsform Streifbandzeitung genutzt haben, sind bisher dem Autor nicht bekannt. (Wer weitere kennt, wird um Meldung gebeten - danke)
Die neuen Produktmarken
Zum 1. Juli 2011 wurde, wie schon geschrieben, der Versand von Streifbandzeitungen umsatzsteuerpflichtig. Als Folge änderte sich einiges bei den möglichen Freimachungsformen. Generell wird nun die Streifbandzeitung zu einem Listenprodukt, muss also am Schalter aufgeliefert werden. Mögliche Frankierungsarten dafür sind weiterhin die Absenderfreistempelung (Frankit) und die DV-Freimachung. Neu seit dem 1. Juli 2010 sind der Frankiervermerk und der Frankierservice. Bei all diesen eben genannten Frankierarten ist eine Einlieferung nur über den Schalter als Listenprodukt möglich. Dabei kann dann über die Abrechnung die Umsatzsteuer berechnet und erhoben werden. Man sieht also einer mittels Frankit freigemachten Streifbandzeitung nach dem 1. Juli 2011 nicht direkt an, dass hier auch die Mehrwertsteuer entrichtet wurde, denn gestempelt wird weiterhin das entsprechende Entgelt wie vor dem 1. Juli.
Um den Verlegern und Zeitungsverlagen alternativ den Versand von kleinen Mengen zu ermöglichen, ohne extra zum Postschalter gehen zu müssen, wurden die Produktmarkten Streifbandzeitung zum 1. Juli 2011 eingeführt.
Diese gibt es für alle bisherigen fünf Portostufen (bis 50 Gramm, 51 bis 100 Gramm, 101 bis 250 Gramm, 251 bis 500 Gramm und 501 bis 1000 Gramm) als 25er Packung über die e-Filiale der Deutschen Post zu kaufen.
Beim Kauf ist nicht nur der Frankaturwert der jeweiligen Portostufe enthalten; gleichzeitig im Preis enthalten ist die jeweilige Umsatzsteuer. Die Produktmarken selbst werden in geblisterten Verpackungen mit einem Produktflyer inklusive Beschreibung in fünf Fünferstreifen geliefert. (Ergänzung: Link zum Angebot über postfrische einzelne Produktmarken)
Es handelt sich um selbstklebende Labels ähnlich wie die Internetmarken. Die Größe des jeweiligen Labels ist 61 mm Länge und 36 mm Höhe. Oben steht Deutsche Post und das Posthorn, darunter befindet sich der Postbarcode links mit zwei senkrechten Strichen. Rechts daneben ist die Versendungsform Streifband zu lesen, darunter die Angabe der jeweiligen Gewichtsstufe. Es folgt das Herstellungsdatum. Die frühesten bekannt gewordenen Daten lauten bei allen Portostufen auf 06/2011 - denn ab dem 27. Juni 2011 konnte man diese ab nachmittags bestellen und hatte diese also rechtzeitig ab dem 29. Juni 2011 vorrätig zum Frankieren. Unter dem Datum befinden sich zwei Zeilen mit je einem 10-stelligen Hexadezimalcode. Zum Schluß steht unter der kompletten Freimachung die Internetadresse www.streifbandzeitung.de (im Unterschied zu der Internetmarke, bei der die URL der Internetmarke zu finden ist). Wie bei Internetmarken üblich, sollen diese Produktmarken nicht gestempelt werden.
Man kann also zukünftig nur über das Herstellungsdatum den ungefähren Einsatz der Marke zuordnen. Auf der Rückseite des Produktflyers sind außerdem die AGB der Produktmarke angegeben. Diese darf ausschließlich zur Verwendung von Streifbandzeitungen im Inland genutzt werden. Außerdem ist diese nur für die angegebene Gewichtsstufe gültig. Falsch frankiert Streifbänder gelten als unterfrankiert und werden zurück gegeben.
Resümee
Bei der Streifbandzeitung handelt es sich um eine nicht alltägliche Versendungsform, bei der noch viel zu erforschen gibt. Vor allen in den letzten Jahren wurde nur noch sehr selten mit Briefmarken frankiert. Entsprechende echt gelaufene Banderolen oder Umschläge sind daher nicht so einfach zu finden. Besonders selten dürfte die Freimachung mit Plusbrief Individuell sein. Freimachungen mit Stampit oder Internetmarke soll es geben, haben dem Verfasser aber noch nicht im Orginal vorgelegen. Lesermeldungen mit Nachweis bislang noch unbekannter Produkte sind gerne an den Autor erbeten. Über Frankierarten mit Postmatrixcode, wie beispielsweise der neuen Produktmarke Streifbandzeitung, informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Briefpostautomation e.V. (Homepage: www.arge-briefpostautomation.de). Ansprechpartner ist der Rundbriefredakteur Heinz Friedberg. Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ergänzungen - Streifbandzeitungen ins Ausland:
Streifbandzeitungen in die DDR und oder das Ausland sind auch möglich. Allerdings laufen diese unter Drucksachen zur ermäßigten Gebühr bzw. heute unter "Presse/Buch International". Postalisch betrachtet war die DDR bei Streifbandzeitungen Ausland ! Da die DDR aber fast keine Zeitungen ohne Beanstandungen durchgelassen hat, dürfte diese Variante nicht gerade häufig sein. Es folgen nun drei Beispiele für Streifbandzeitungen ins Ausland.
Zuerst eine Sendung als "Drucksache zur ermäßigten Gebühr" nach Holland von der DBZ, danach ein Beispiel für eine Streifbandzeitung als DV-Freimachung (Nachsendung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nach Dänemark) sowie der selbe Fall aber noch zusätzlich mit Absenderfreistempel - welche Freimachung nun die richtige war der AFS oder die DV-Freimachung ist nicht erkennbar.
Der Versand von Streifbandzeitungen ins Ausland kommt auch heute noch regelmäßig vor. Oft sind die Zeitungen in Folien verpackt, bei denen sich auf der Vorderseite lose eingelegte Absender- und Empfängeradresszettel zusammen mit der Freimachung befinden. Weiter kommen aber auch immer noch klassische Streifbandzeitungen freigemacht mit Abenderfreistempeln oder Entgelt Bezahlt Vermerken oder neuerdings mit der Frankierwelle vor.